Fortbildung „Möglichkeiten der Aufenthaltssicherung für Geflüchtete“ am 14.02.2024

WANN
Mittwoch, 14. Februar 2024
17.30 – 19.30 Uhr

WO
WELCOME-Treff
Geiststraße 58
Halle (Saale)

Gemeinsam mit dem Rechtsanwalt Thomas Stöckl – einem Experten im Bereich „Migrationsrecht“ – widmen wir uns in der Fortbildung im Rahmen der Abendreihe „Gesellschaft und Integration“ einigen Aspekten & Fragen der Aufenthaltssicherung von geflüchteten Menschen. Unabhängig vom Asylverfahren bestehen im Rahmen des Aufenthaltsgesetzes andere Möglichkeiten, einen langfristigen Aufenthalt in Deutschland zu sichern. Geflüchtete, die nur geduldet in Deutschland leben, können über Bildung, Arbeit und Integrationsleistungen ihren Aufenthalt sichern. Hierzu werden in der Fortbildung die folgenden Aufenthaltsmöglichkeiten erörtert:

  • Aufenthaltsgewährung bei gut integrierten Jugendlichen und Heranwachsenden (§ 25a Auf-enthaltsgesetz)
  • Aufenthaltsgewährung bei nachhaltiger Integration (§ 25b Aufenthaltsgesetz)
  • Ausbildungsduldung (sog. „3+2 Regelung“ – § 60c AufenthaltsG)
  • Aufenthaltserlaubnis für qualifizierte Geduldete (§ 19d AufenthG)
  • Aufenthaltserlaubnis nach § 25 Abs. 5 AufenthG (i.V.m. Art. 8 EMRK)
  • Antrag bei der Härtefallkommission (§ 23a AufenthG; Art. 17 GG)

Wann:

Mittwoch, 14. Februar 2024, 17.30 Uhr – 19.30 Uhr

Wo:

WELCOME-Treff Halle
Geiststraße 58
06108 Halle (Saale)

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